Ministerium der Finanzen des Landes NRW

Die NRW-Finanzverwaltung ist ein Großunternehmen: Über 26.000 Beschäftigte in 104 Festsetzungs-Finanzämtern, 10 Finanzämtern für Steuerfahndung, 15 Groß- und Konzernbetriebsprüfungsfinanzämtern, einer Oberfinanzdirektion, drei Schulungseinrichtungen, dem Landesamt für Besoldung und Versorgung, dem Landesamt für Finanzen und einem Rechenzentrum.

In Nordrhein-Westfalen ist - wie in den anderen Ländern auch - das Ministerium der Finanzen die Oberste Landesbehörde der Steuerverwaltung. Mittelbehörde ist die Oberfinanzdirektion NRW. Über das gesamte Land verteilt sind die insgesamt 129 Finanzämter, die für die Verwaltung von Gemeinschaftsteuern (z. B. Einkommen- und Lohnsteuer, Körperschaft- und Umsatzsteuer) sowie Landessteuern (z. B. Vermögen-, Erbschaft-, Kraftfahrzeug- und Grunderwerbsteuer) zuständig sind. Die Ämter legen außerdem die Meßbeträge für Gemeindesteuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer) fest, ziehen die Kirchensteuer ein und stellen die Besteuerungsgrundlagen für die Umlage der Landwirtschaftskammern fest. Nähere Informationen finden Sie in der Internetpräsenz der Landesfinanzverwaltung NRW.

Zur Erledigung der vielfältigen Aufgaben der Finanzverwaltung werden zahlreiche Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen benötigt. Der Bedarf hieran wird am freien Markt gedeckt.
Zur Senkung der Beschaffungskosten, zur Rationalisierung des Beschaffungsverfahrens und Bündelung von Fachwissen ist die Beschaffung bestimmter Waren- und Leistungsgruppen für die Landesfinanzverwaltung in den zentralen Beschaffungsstellen konzentriert. Aufgabe der zentralen Beschaffungsstellen ist die Marktbeobachtung und Marktanalyse und der Einkauf von Waren und Leistungen nach den Regelungen des Vergaberechtes. Zentrale Beschaffungsstellen für die Landesfinanzverwaltung sind die Oberfinanzdirektion NRW und das Rechenzentrum der Landesfinanzverwaltung.