Ministerium der Justiz

Mit nahezu 40.000 Beschäftigten zählt das Justizressort zu einem der größten Geschäftsbereiche innerhalb der Landesverwaltung NRW. Detaillierte Informationen zum Justizressort finden Sie im Internetportal der Justiz NRW.

Um die zahlreichen Aufgaben aus Rechtsprechung, Rechtspflege, Strafverfolgung, Strafvollzug sowie Aus- und Fortbildung effizient und bürgernah erledigen zu können, sind die Dienst- und Funktionsbereiche in Justizgebäuden zweckentsprechend auszustatten, zu unterhalten und den Justizangehörigen die für eine optimale Aufgabenerledigung notwendigen Produkte sowie Dienstleistungen bereitzustellen. Dazu müssen ständig mit einem nennenswerten finanziellen Aufwand Waren und Leistungen beschafft werden. Teilweise kann dieser Bedarf aus Eigenbetrieben der Justizvollzugsanstalten des Landes gedeckt werden. Der weitaus überwiegende Anteil der benötigten Wirtschaftsgüter wird jedoch am freien Markt eingekauft.

Die im Justizressort NRW benötigen Waren und Dienstleistungen werden größtenteils nicht durch jede Dienststelle für ihren eigenen Bedarf, sondern durch einige wenige dafür bestimmte Vergabestellen konzentriert beschafft. Diese konzentrierten Beschaffungen umfassen teilweise den Bedarf mehrerer Justizbehörden (zumeist regional konzentrierte Beschaffungen), teilweise auch den Bedarf aller Justizdienststellen (ressortinterne Zentralbeschaffung).

Durch diese Konzentration im Beschaffungswesen wird zunächst ein wirtschaftlicher Einkauf sichergestellt und eine Parallelbeschaffung gleicher Bedarfsgüter vermieden. Außerdem wird das komplexe Fachwissen im Vergabewesen an dafür besonders geeigneten Dienststellen gebündelt, um - auch im Interesse der Anbieter - bestimmungsgemäße Beschaffungen in einem fairen, diskriminierungsfreien Wettbewerb sicherzustellen.

Produktliste

Die hier bereit gestellte gibt einen Überblick über die wesentlichen Waren- und Leistungsgruppen, die im Justizressort konzentriert beschafft werden, und benennt hierfür jeweils die zuständige(n) konzentrierte(n) Beschaffungsstelle(n) sowie die zugeordneten Bedarfsstellen. In der Aufstellung nicht aufgeführte Produkte werden in aller Regel dezentral durch die jeweilige Bedarfsstelle beschafft.