Ministerpräsident

Allgemein

Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik, sie vertritt das Land nach außen und koordiniert die Landespolitik. Seine Behörde ist die Staatskanzlei. Eine eigene Zuständigkeit hat die Staatskanzlei in Fragen der Medienpolitik sowie der Raumordnung und Landesplanung. Zu ihren besonderen Aufgaben gehören weiter: Verfassungsangelegenheiten, Beziehungen zum Ausland und Entwicklungspolitik, Angelegenheiten der Europäischen Union, Kontakte zu den Kirchen und Religionsgemeinschaften, Protokoll und Ordensangelegenheiten, Rechtsaufsicht über den Rundfunk und die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung. Als zentrale Einrichtungen der Landesregierung gehören zur Staatskanzlei außerdem das ServiceCenter der Landesregierung, der Fahrdienst und die Postsammelstelle.

Gemäß Artikel 50 des Grundgesetzes wirken die Länder über den Bundesrat an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Zur Erfüllung dieser Aufgaben unterhält das Land im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten in Berlin die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund (www.bund.nrw.de). Sie koordiniert die Gesetzgebungsarbeit im Bundesrat aus der Sicht des Landes. Außerdem unterhält das Land in Brüssel die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union (www.europa.nrw.de). Als Teil der Staatskanzlei vertritt sie Interessen des Landes gegenüber den Dienststellen der europäischen Institutionen (Kommission, Rat und Europäisches Parlament).

Beschaffungsorganisation

Die Staatskanzlei deckt ihren Bedarf nach Waren und Dienstleistungen am freien Markt. Die im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten benötigen Waren und Dienstleistungen werden größtenteils durch die Vergabestelle konzentriert beschafft.

Durch diese Konzentration im Beschaffungswesen wird ein wirtschaftlicher Einkauf sichergestellt und eine Parallelbeschaffung gleicher Bedarfsgüter vermieden. Außerdem wird das komplexe Fachwissen im Vergabewesen gebündelt, um - auch im Interesse der Anbieter - vergaberechtskonforme Beschaffungen in einem fairen, diskriminierungsfreien Wettbewerb sicherzustellen.

Ausgenommen von der zentralen Beschaffung sind einige Warengruppen (z.B. Büromaterial, Papier, IT), die im Rahmen eines zentralen Landeseinkaufs für alle Behörden des Landes NRW von jeweils hierfür zuständigen Behörden beschafft werden.

Weitgehend selbständig nehmen die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund in Berlin und die Vertretung des Landes bei der Europäischen Union in Brüssel ihre Beschaffungen vor, zum Teil aber auch im Zusammenwirken mit der Staatskanzlei in Düsseldorf.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Team der Zentralen Vergabestelle im Referat I B 2 zur Verfügung:

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat I B 2 / Zentrale Vergabestelle
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf

Ihre Ansprechpersonen:

Michael John Pospisil, Telefon:  0211/837-1276

Susanne Sengenberger, Telefon: 0211/837-1226

Dr. Dominik Roderburg, Telefon: 0211/837-1618

Elke Wicharz, Telefon: 030/27575-253 (LV Bund)