27.10.2025

Neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2026

Ab dem 01.01.2026 gelten folgende aktualisierte Schwellenwerte (Netto-Werte) im Vergleich zu den bisher geltenden Werten:

Klassische Vergaberichtlinie (2014/24/EU)

 

Auftragsart

 

Ab 01.01.2026

Bis 31.12.2025

Bauleistungen

5.404.000 EUR

5.538.000 EUR

Liefer- und Dienstleistungsaufträge (obere und oberste Bundesbehörden)

   140.000 EUR

   143.000 EUR

Liefer- und Dienstleistungen (alle übrigen öffentlichen Auftraggeber)

   216.000 EUR

   221.000 EUR

 

Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG)

 

Auftragsart

 

Ab 01.01.2026

bis 31.12.2025

Bauleistungen

5.404.000 EUR

5.538.000 EUR

Liefer- und Dienstleistungsaufträge (obere und oberste Bundesbehörden)

   432.000 EUR

   443.000 EUR

Konzessionen (2014/23/EU)

Auftragsart

Ab 01.01.2026

Bis

31.12.2025

Bauleistungen

5.404.000 EUR

5.538.000 EUR

 

Die Europäische Kommission hat mit den Delegierten Verordnungen (EU) 2025/2150, 2025/2151 und 2025/2152 vom 22. Oktober 2025 die neuen EU-Schwellenwerte für öffentliche Aufträge und Konzessionen für die Jahre 2026/2027 veröffentlicht.

 

Keine Änderung der EU-Schwellenwerte für soziale und andere besondere Dienstleistungen

Die EU-Schwellenwerte für soziale und andere besondere Dienstleistungen bleiben unverändert. Eine Anpassung der Werte gemäß den Anhängen XIV der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU erfolgt derzeit nicht.

Damit gelten weiterhin folgende Schwellenwerte:

  • EUR 750.000 für öffentliche Auftraggeber

  • EUR 1.000.000 für Sektorenauftraggeber

Diese Beträge behalten somit auch in der kommenden Periode ihre Gültigkeit.