Neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2026
Klassische Vergaberichtlinie (2014/24/EU)
|
Auftragsart
|
Ab 01.01.2026 |
Bis 31.12.2025 |
|
Bauleistungen |
5.404.000 EUR |
5.538.000 EUR |
|
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (obere und oberste Bundesbehörden) |
140.000 EUR |
143.000 EUR |
|
Liefer- und Dienstleistungen (alle übrigen öffentlichen Auftraggeber) |
216.000 EUR |
221.000 EUR |
Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG)
|
Auftragsart
|
Ab 01.01.2026 |
bis 31.12.2025 |
|
Bauleistungen |
5.404.000 EUR |
5.538.000 EUR |
|
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (obere und oberste Bundesbehörden) |
432.000 EUR |
443.000 EUR |
Konzessionen (2014/23/EU)
|
Auftragsart |
Ab 01.01.2026 |
Bis 31.12.2025 |
|
Bauleistungen |
5.404.000 EUR |
5.538.000 EUR |
Die Europäische Kommission hat mit den Delegierten Verordnungen (EU) 2025/2150, 2025/2151 und 2025/2152 vom 22. Oktober 2025 die neuen EU-Schwellenwerte für öffentliche Aufträge und Konzessionen für die Jahre 2026/2027 veröffentlicht.
Keine Änderung der EU-Schwellenwerte für soziale und andere besondere Dienstleistungen
Die EU-Schwellenwerte für soziale und andere besondere Dienstleistungen bleiben unverändert. Eine Anpassung der Werte gemäß den Anhängen XIV der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU erfolgt derzeit nicht.
Damit gelten weiterhin folgende Schwellenwerte:
-
EUR 750.000 für öffentliche Auftraggeber
-
EUR 1.000.000 für Sektorenauftraggeber
Diese Beträge behalten somit auch in der kommenden Periode ihre Gültigkeit.