Nutzungsbedingungen VMP NRW

Präambel

(I) Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, nachfolgend "Betreiber" genannt stellt eine webbasierte E-Vergabe-Lösung, nachfolgend "Vergabemarktplatz" genannt, zur Verfügung. Auf dem Vergabemarktplatz können Vergabeverfahren gesetzeskonform abgewickelt werden. Neben dem Vergabemarktplatz für das Land sind an die Vergabezentrale weitere kommunale bzw. regionale Vergabemarktplätze weiterer öffentlicher Auftraggeber aus Nordrhein- Westfalen angeschlossen. Für die regionalen und kommunalen Vergabemarktplätze und die hier abgewickelten Vergaben übernimmt der Betreiber keine Pflichten. Die Nutzungsbedingungen gelten für die Vergabezentrale und für die Vergabemarktplätze "Land NRW" und „BLB NRW“. Soweit in den regionalen bzw. kommunalen Vergabemarktplätzen nichts Abweichendes geregelt wird, gelten diese Nutzungsbedingungen auch zwischen den Betreibern der kommunalen bzw. regionalen Vergabemarktplätze und dem Nutzer.

(II) Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des einzelnen Vergabeverfahrens obliegt ausschließlich der Vergabestelle, welche den Vergabemarktplatz für dieses Verfahren nutzt. Das aufgrund der Teilnahme an einem Vergabeverfahren zustande kommende Rechtsverhältnis betrifft ausschließlich die jeweilige Vergabestelle und die am Vergabeverfahren teilnehmenden Nutzer. Die Tätigkeit des Betreibers beschränkt sich allein auf die technische Bereitstellung des Vergabemarktplatzes. Für die von Vergabestellen oder Nutzern eingestellten Inhalte des Vergabemarktplatzes ist der Betreiber nicht verantwortlich.

(III) Der Vergabemarktplatz informiert sowohl über Vergabeverfahren, welche durch die am Vergabemarktplatz beteiligten Vergabestellen durchgeführt werden, als auch über Beschaffungsvorhaben und vergebene Aufträge. Die Nutzer können an einem veröffentlichten Vergabeverfahren gemäß § 2 Abs.1 dieser Nutzungsbedingungen unter Berücksichtigung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Nutzung des Vergabemarktplatzes auf elektronischem Wege teilnehmen. Das Vergabeverfahren kann danach vollständig auf elektronischem Wege durchgeführt werden, sofern dies durch die Vergabestelle zugelassen wurde.

(IV) Nutzer des Vergabemarktplatzes sind ausschließlich Unternehmen (Bewerber bzw. Bieter), die sich an den auf dem Vergabemarktplatz veröffentlichten Vergabeverfahren beteiligen wollen.

(V) Zur Nutzung des Vergabemarktplatz müssen die teilnehmenden Unternehmen mindestens folgende technische Voraussetzungen erfüllen:

 

zur Information über Ausschreibungen:

  • Internetfähiger PC mit aktuellem Internet-Browser (MS IE ab Version 9, MS Edge, Mozeilla Firefox sowie Google Chrome in der jeweils aktuellen Version, Apple Safari ab Version 5)

zur Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren:

  • Internetfähiger PC mit aktuellem Internet-Browser  (MS IE ab Version 9, MS Edge, Mozeilla Firefox sowie Google Chrome in der jeweils aktuellen Version, Apple Safari ab Version 5)
  • Java™ 2 Runtime Environment 6 (oder größer), kostenlos herunterzuladen unter https://www.java.com/de/download/
  • Zusätzlich für die elektronische Angebotsabgabe mittels qualifizierter Signatur: Signaturgerät und Signaturkarte (weitere Hinweise stehen unter www.vergabe.nrw.de/vergabemarktplatz zur Verfügung)

 

(VI) Weitere zur Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren erforderliche technische und organisatorische Voraussetzungen sind zusammen mit anderen wichtigen Informationen unter https://support.cosinex.de abrufbar. Es obliegt dem Nutzer, sich auf diesem Weg möglichst regelmäßig über etwaige Änderungen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Nutzung des Vergabemarktplatzes zu informieren.

(VII) Der Vergabemarktplatz ist unter https://www.evergabe.nrw.de erreichbar.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen regeln ausshließlich das Nutzungsverhältnis hinsichtlich des Vergabemarktplatzes NRW zwischen dem Betreiber und den Nutzern des Vergabemarktplatzes NRW. Sie entfalten keinerlei Wirkung auf die über den Vergabemarktplatz durchgeführten Vergabeverfahren.

§ 2 Nutzungsverhältnis

(I) Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW und die Teilnahme an elektronischen Vergabeverfahren sind kostenfrei. Der Nutzer trägt lediglich seine eigenen Kosten für die elektronische Übermittlung und die dafür gegebenenfalls notwendige Hard- oder Software. Eine Registrierung ist grundsätzlich freiwillig. Um einen elektronischen Teilnahmeantrag bzw. ein elektronisches Angebot einzureichen oder an der Kommunikation über den Vergabemarktplatz NRW teilzunehmen, muss sich der Nutzer auf dem Vergabemarktplatz registrieren.

(II) Unrichtige oder unvollständige Angaben berechtigen den Betreiber zur Verweigerung der Registrierung bzw. zur sofortigen Beendigung des Nutzungsverhältnisses. Der Betreiber behält sich deshalb eine Kontrolle der im Registrierungsformular übermittelten Angaben vor.

(III) Das Nutzungsverhältnis kann durch den Nutzer durch Deregistrierung auf dem Vergabemarktplatz beendet werden. Für eine Deregistrierung steht dem Nutzer im Rahmen der Nutzerverwaltung die Funktion „Account des Unternehmens schließen“ zur Verfügung. Die Deregistrierung kann erst erfolgen, sobald der Nutzer in keinem Vergabeverfahren mehr direkt oder indirekt als Vertreter aktiv ist und diese Vergabeverfahren beendet sind. Eine gesonderte Kündigung seitens des Nutzers ist nicht erforderlich. Nach erfolgter Deregistrierung wird das Unternehmensprofil und alle enthaltenen Daten deaktiviert.

(IV) Die Beendigung des Nutzungsverhältnisses hat keine Auswirkungen auf die Rechtspflichten des Nutzers aus einem gegebenenfalls über den Vergabemarktplatz initiierten Vergabeverfahren.

(V) Der Betreiber behält sich vor, einen Unternehmensaccount, der mindestens zwölf Monate inaktiv war, zu deaktivieren. Hierzu informiert der Betreiber den unter dem Unternehmensaccount registrierten Nutzer per E-Mail nach Ablauf von einem Jahr.

(VI) Im Rahmen der Durchführung eines konkreten Vergabeverfahrens besteht für den Nutzer jederzeit die Möglichkeit, vom elektronischen zum herkömmlichen schriftlichen Verfahren zu wechseln, sofern die Vergabestelle dies in der Bekanntmachung nicht anders geregelt hat.

§ 3 Inhalt des Nutzungsrechts

(I) Der Nutzer ist berechtigt, die vom Vergabemarktplatz gebotenen Funktionalitäten zu nutzen. Der Betreiber wird sich bemühen, im Rahmen der Möglichkeiten den Nutzern den Zugang zum Vergabemarktplatz zu verschaffen. Dazu ermöglicht der Betreiber den Internet-Zugriff auf den Vergabemarktplatz und realisiert für registrierte Nutzer den Austausch der im Vergabeverfahren relevanten Unterlagen.

(II) Für die Nutzung des Vergabemarktplatzes zur elektronischen Angebotsabgabe stellt der Betreiber den Nutzern kostenfrei das Programm "Bietertool" zur Verfügung. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, die sich über Webstart Technologie automatisch installiert, sofern der Prozess der Abgabe eines elektronischen Teilnahmeantrags/Interessensbestätigung/Angebots aus dem virtuellen Projektraum des entsprechenden Vergabeverfahrens heraus gestartet wurde. Die elektronischen Teilnahmeanträge, Interessensbestätigungen oder Angebote werden mit Hilfe des Bietertools auf dem Desktop des Bewerbers/Bieters (lokal) zusammengestellt, mit den entsprechenden Schlüsseln des Vergabeverfahrens Ende-zu-Ende verschlüsselt, mit den vorgegebenen Signaturinformationen versehen und in Form sogenannter OSCI-Nachrichten (über das OSCI-Protokoll) zu einem "Vermittler", dem sogenannten Intermediär, übertragen. Der "Vermittler" sorgt für eine sichere Aufbewahrung der verschlüsselten Angebote / Teilnahmeanträge vor Ablauf der entsprechenden Frist (z.B. Angebotsfrist), ergänzt die Meta-Informationen zum Angebot mit dem notwendigen Zeitstempeln und führt die erforderlichen Signaturprüfungen inkl. Quittungsmechanismen durch. Erst mit Ablauf der entsprechenden Frist und nach einem erfolgreichen 4-Augen-Login durch zwei berechtigte Nutzer der Vergabestelle holt die E-Vergabeplattform die Angebote / Teilnahmeanträge vom Intermediär ab und bringt die verschlüsselten Angebote / Teilnahmeanträge mit den korrespondierenden Schlüsseln zusammen, sodass die Angebote / Teilnahmeanträge in der E-Vergabeplattform entschlüsselt und zur weiteren Auswertung bereitgestellt werden.

(III) Außerhalb der in Abs. 1 und 2genannten Rechte erwachsen dem Nutzer keine Rechte am Vergabemarktplatz sowie dem Bietertool selbst. Sämtliche Urheber-, Namens-, Marken-, oder anderweitigen Schutzrechte bleiben dem Betreiber bzw. der d-NRW AöR sowie der cosinex GmbH vorbehalten. Der Nutzer erwirbt außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung bei Vergabeverfahren auf dem Vergabemarktplatz ebenfalls keinerlei weitere Rechte an der zur Verfügung gestellten Software.

(IV) Der Betreiber ist berechtigt, den Vergabemarktplatz jederzeit an den jeweiligen Stand der Technik und die rechtlichen Erfordernisse anzupassen.

§ 4 Hotline und Online-Support

Technischer Support bei Funktionsstörungen und bei Fragen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes sind per E-Mail unter support [at] cosinex.de (support[at]cosinex[dot]de) möglich. Desweiteren kann eine Hotline genutzt werden. Die Hotline ist Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 bis 17:00 Uhr unter 0900-1-267463 (1,49 Euro pro Minute) zu erreichen.

§ 5 Pflichten des Nutzers

(I) Mit der Registrierung auf dem Vergabemarktplatz wird ein Unternehmensaccount eingerichtet. Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Personen eines Unternehmens als Nutzer des Vergabemarktplatzes eingerichtet werden. Der Nutzer erklärt sich im Rahmen dieser Nutzungsvereinbarung damit einverstanden, dass die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Nutzer elektronisch über diesen Account sowie im Rahmen der für jede Vergabe angelegten Projekträume erfolgt. Über neue Nachrichten in seinem Nutzerkonto wird der Nutzer automatisch an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse informiert. Der Nutzer ist für die Richtigkeit der von ihm hinterlegten E-Mail-Adresse selbst verantwortlich. Der Nutzer ist ebenfalls dafür verantwortlich, dass die übersandte Mail den Nutzer trotz durch vom Unternehmen eingerichtete Spamfilter etc. erreicht. Mit der Bereitstellung von Informationen und Dokumenten im Projektraum gelten diese als zugegangen.

(II) Der Nutzer ist verpflichtet, jede Änderung seiner Nutzerdaten unverzüglich mitzuteilen. Die Möglichkeit hierzu besteht auf dem Vergabemarktplatz im Bereich Benutzer unter „Verwaltung“.

(III) Der Nutzer stimmt zu, dass er per E-Mail an die angegebene Adresse über Nutzungs- und Funktionsänderungen sowie Neuigkeiten zum Vergabemarktplatz informiert werden darf. Eine Pflicht zur Information durch den Betreiber besteht nicht.

(IV) Bei der Übermittlung von elektronischen Teilnahmeanträgen, Interessensbestätitungen oder Angeboten ist - je nach Anforderung der Vergabestelle - die Abgabe  in Textform nach § 126b BGB und/oder mit fortgeschrittener und/oder qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Der Nutzer muss – je nach Anforderung der Vergabestelle – eine vom Vergabemarktplatz unterstützte qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur verwenden.  Eine Übersicht und Hinweise zu den vom Vergabemarktplatz unterstützten elektronischen Signaturen sind unter www.vergabe.nrw.de/vergabemarktplatz einsehbar.

(V) Der Nutzer hat im Hinblick auf den rechtzeitigen Eingang von Teilnahmeanträgen und Angeboten dafür Sorge zu tragen, dass je nach Größe der zu versendenden Dokumente sein Internetanschluss eine genügend große Kapazität zur Versendung besitzt. Abhängig vom Umfang der Dateien sowie von der Geschwindigkeit des Internetanschlusses kann das Versenden unterschiedlich lange dauern. 

(VI) Erst wenn der Nutzer eine Empfangsbestätigung erhalten hat, ist das gesendete Dokument (z.B. Angebot oder Teilnahmeantrag) technisch vollständig auf den Vergabemarktplatz übertragen worden. Eine inhaltliche Prüfung ist damit nicht verbunden. Elektronische Teilnahmeanträge, Interessensbestätigungen und Angebote werden mit einem qualifizierten oder einfachen elektronischen Zeitstempel - abhängig vom Signaturniveau - versehen.

(VII) Der Nutzer ist weiterhin verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass seine elektronische Signatur keinen Beschränkungen unterliegt, welche der Abgabe einer rechtswirksamen Willenserklärung entgegenstehen. Dies gilt insbesondere für eine Beschränkung der Rechtswirksamkeit seiner Signatur im Hinblick auf den Wert des zu tätigenden Rechtsgeschäftes. Etwaige Beschränkungen der Rechtswirksamkeit der Signatur sind unwirksam.

(VIII) Die elektronische Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Schlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist grundsätzlich zu unterlassen. Erfolgt dennoch die Verwendung eines Pseudonyms, erklärt sich der Schlüsselinhaber zur Aufdeckung des Pseudonyms gegenüber dem Betreiber bereit und teilt ihm auf Anfrage schriftlich den wahren Namen, die Adresse und die Telefonnummer der Person des Schlüsselinhabers mit. Indem er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Nutzer akzeptiert, ermächtigt der Schlüsselinhaber das Trustcenter, welches das mit dem Pseudonym versehene Zertifikat ausgegeben hat, dem Betreiber schriftlich Auskunft über die Identität der Person des Schlüsselinhabers durch Nennung des wahren Namens, der Adresse und der Telefonnummer, zu geben.

(IX) Die Nutzung des Vergabemarktplatzes erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze und hier ausschließlich nach deutschem Recht.

(X) Der Nutzer unterlässt jede missbräuchliche Verwendung der Zugangsberechtigung zum Vergabemarktplatz. Hierzu zählt insbesondere eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten Software und angeforderten Vergabeunterlagen an Dritte.

(XI) Eine Verletzung dieser Pflichten berechtigt den Betreiber zur sofortigen Sperrung des elektronischen Zugangs und zum Ausschluss für die Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren.

§ 6 Leistungsstörungen

(I) Aufgrund der Struktur des Internets hat der Betreiber keinen Einfluss auf die Datenübertragung im Internet und haftet nicht für die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen und technischen Einrichtungen Dritter. Leistungsstörungen auf Grund höherer Gewalt hat der Betreiber nicht zu vertreten.

(II) Der Betreiber kann die Nutzung des Vergabemarktplatzes sperren oder den Zugang zu ihm beschränken, wenn der Vergabemarktplatz oder die elektronischen Einrichtungen technisch überlastet oder gestört sind bzw. eine solche Überlastung oder Störung droht. In diesem Falle wird sich der Betreiber bemühen, die vollständige Funktionsfähigkeit des Vergabemarktplatzes umgehend wiederherzustellen.

(III) Ist die Nutzung des Vergabemarktplatzes auf Grund eines Umstandes, den der Betreiber zu vertreten hat, nicht möglich, ergeben sich daraus für den Nutzer keine nachteiligen Folgen im Rahmen eines über den Vergabemarktplatz abzuwickelnden Vergabeverfahrens. Dies gilt auch, wenn ein Angebot wegen eines derartigen Umstandes nicht innerhalb der Angebotsfrist auf dem Vergabemarktplatz eingegangen ist. In diesem Fall wird dieses nicht als verspätet im Sinne der Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung, der Vergabeverordnung, der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen sowie nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - behandelt.

(IV) Erkennt der Nutzer eine Funktionsstörung des Vergabemarktplatzes bei der Versendung eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes, meldet er die Störung unmittelbar per E-Mail unter support [at] cosinex.de (support[at]cosinex[dot]de), damit der Betreiber angemessene Maßnahmen ergreifen kann. In der E-Mail ist die Angabe des Fehlers, der Zeitpunkt der Störung sowie Bearbeitungs-Nummer/Geschäftszeichen anzugeben. Dies gilt auch, wenn der Nutzer nach Abgabe eines Angebotes oder Teilnahmeantrages eine elektronische Empfangsbestätigung über den Zugang des Angebotes bzw. Teilnahmeantrages von dem Vergabemarktplatz nicht oder nicht zeitnah erhält. Ein Anspruch des Nutzers auf automatisierte Benachrichtigungen durch den Vergabemarktplatz gleich welcher Art besteht nicht. Im Fall einer von ihm festgestellten Störung ist er verpflichtet, jede weitere Nutzung des Vergabemarktplatzes zu unterlassen. Nutzt er den Vergabemarktplatz dennoch weiter, kann er sich nicht auf die Regelung des Abs. 3 berufen. Im Falle einer Störung müssen die Anweisungen der Hotline des Betreibers befolgt werden. Nimmt der Nutzer nicht wie hier angegeben Kontakt mit dem Support auf, kann er sich nicht auf die Regelung des Abs.3 berufen.

§ 7 Datenschutz und Geheimhaltung

(I) Der Betreiber wird nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten speichern, verarbeiten und löschen.

(II) Vom Nutzer werden bei Registrierung folgende Daten erhoben:

 

Unternehmensdaten:

  • Unternehmensname (Pflichtangabe)
  • Straße, Hausnummer (Pflichtangabe)
  • Postleitzahl (Pflichteingabe)
  • Ort (Pflichtangabe)
  • Postfach
  • Land
  • Telefon (Pflichtangabe)
  • Fax
  • E-Mail (Pflichtangabe)
  • URL
  • Zuständiges Amtsgericht (Ort)
  • Handelsregister-Nummer
  • USt-IdNr.
  • Sonstiges

Präqualifizierung

  • Registrierungsnummer in der Datenbank des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V.
  • Unternehmenscode/Zertifikat Nummer in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich

Branchen nach CPV-Code:

Nutzerdaten:

  • Anrede
  • Titel
  • Vorname (Pflichtangabe)
  • Name (Pflichtangabe)
  • Telefon
  • Telefax
  • E-Mail (Pflichtangabe)

 

(III) Eine Weitergabe von Nutzerdaten an Dritte erfolgt nur im für die Fortentwicklung oder Betrieb des Vergabemarktplatzes erforderlichen Umfang. Dabei behält sich der Betreiber vor, entsprechende Tätigkeiten ganz oder teilweise an Dritte zu vergeben.

(IV) Die Eintragung von Daten, die nicht verpflichtend sind, ist freiwillig. Die Daten könnenjederzeit geändert und auch gelöscht werden. Alle Daten sind durch die den Vergabemarktplatz nutzenden Vergabestellen des Landes NRW einsehbar. Mit Kenntnis des Untenehmenscodes/Zertifikates ist auf die

       Datenbank www.pq-vol.de ein registrierungsfreier Zugriff auf die dort hinterlegten Nachweise möglich.  

(V)  Eine Korrektur der Nutzerdaten durch den Nutzer bei Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse ist im Unternehmensaccount im Bereich "Verwaltung" vom Nutzer selbst vorzunehmen.

(VI) Die Verschlüsselung der abzugebenden elektronischen Angebote und Teilnahmeanträge bleibt bis zum Ablauf der für ihre Einreichung festgelegten Frist aufrechterhalten. Angebote sind somit für die Vergabestelle erst mit Ablauf der Angebotsfrist einsehbar.

(VII) Dem Nutzer werden folgende Maßnahmen empfohlen, um die Datensicherheit in seiner Sphäre zu gewährleisten:

- Signaturkarte, Kartenlesegerät, softwarebasiertes Zertifikat sowie der PC des Nutzers sind von diesem gegen unbefugte Benutzung sowie gegen die Beeinflussung signaturrelevanter Daten durch Viren, trojanische Pferde etc. zu sichern.

- Der Nutzer hat regelmäßig die ordnungsgemäße Funktion seines Systems zu überprüfen.

- Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Benutzung der Signaturkarte oder des softwarebasierten Zertifikats notwendige Eingabe der PIN weder beobachtet wird noch die PIN anderen Personen auf sonstigem Wege bekannt wird.

(VIII) Die Vertragsparteien dieses Nutzungsverhältnisses verpflichten sich gegenseitig dazu, alle Informationen, von denen sie im Rahmen des Nutzungsverhältnisses Kenntnis erlangen und welche die jeweils andere Partei als vertraulich gekennzeichnet hat, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt ebenso für Informationen, bei denen sich deren Vertraulichkeit aus den Umständen ergibt.

§ 8 Haftung und Gewährleistung

(I) Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Haftungs- oder Gewährleistungsansprüche des Nutzers ausgeschlossen.

(II) Der Ausschluss des Absatzes1 gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit. Er gilt ebenfalls nicht für Schäden des Nutzers, welche ihm dadurch entstehen, dass ihm der Betreiber einen Fehler oder Rechtsmangel des Vergabemarktplatzes arglistig verschweigt, sowie für Schäden aus der Übernahme einer Garantie gemäß § 276 Abs. 1 BGB. Übernimmt der Betreiber für bestimmte Eigenschaften der vertraglich geschuldeten Leistung eine Garantie, so ist eine solche Garantie nur dann für den Betreiber verbindlich, wenn diese durch ihn schriftlich erklärt worden ist.

(III) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(IV) Der Betreiber kann die Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten des Vergabemarktplatzes und der Software nur im Rahmen dessen sicherstellen, was nach aktuellem Stand der Technik und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu erwarten ist. In den Projekträumen findet keine Überprüfung auf Viren, trojanische Pferde etc. statt, da die Daten verschlüsselt vorliegen und damit keine Überprüfung möglich ist.

(V) Der Betreiber haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich der Betreiber oder ihrer Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen liegen.

(VI) Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Nutzer dadurch entstehen, dass er die ihm hinsichtlich der Sicherheit seiner Daten obliegenden Maßnahmen, insbesondere die in § 7 Abs.7 erwähnten, nicht ergriffen hat und dadurch unbefugte Dritte zu seinem Nachteil Kenntnis von diesen Daten erlangen konnten. Der Betreiber haftet für Schäden, welche auf einer Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

§ 9 Sonstige Bestimmungen

(I) Das Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

(II) Sofern der Nutzer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist der Gerichtsstand Düsseldorf.

(III) Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn der Betreiber den Geschäftsbedingungen des Nutzers nicht ausdrücklich widerspricht.

(IV) Der Betreiber kann die Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. Änderungen der Nutzungsbedingungen erhält der Nutzer ebenfalls per E-Mail mitgeteilt. Mit der nächsten, auf eine solche E-Mail folgenden Anmeldung am Vergabemarktplatz stimmt der Nutzer den geänderten Nutzungsbedingungen zu.

(V) Der Betreiber behält sich vor, Tätigkeiten im Bereich der Konzeption, dem Aufbau, der Fortentwicklung oder dem Betrieb des Vergabemarktplatzes ganz oder teilweise durch Dritte erledigen zu lassen.

(VI) Der Betreiber behält sich vor, weiteren Vergabestellen mit Sitz in Nordrhein- Westfalen die Nutzung des Systems zu erlauben.

(VII) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelungen treten solche, die dem wirtschaftlich Gewolltem am nächsten kommen. Das gleiche gilt, soweit die Nutzungsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.