Rechtsmittel und elektronisches Nachprüfungsmodul
Vergabeverfahren, bei denen der Auftragswert die EU-Schwellenwerte für Lieferungen und Leistungen i. H. v. 215.000 Euro sowie bei Bauleistungen von 5.382.000 Euro erreicht oder überschreitet, können auf Antrag in einem formellen Verfahren vor der zuständigen Nachprüfungsinstanz auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden (Nachprüfungsverfahren). Während des Nachprüfungsverfahrens darf der öffentliche Auftraggeber den Zuschlag nicht erteilen. Für den Bereich der Aufträge der Landesbehörden und Kommunen in NRW wurden als Nachprüfungsinstanz die Vergabekammern Westfalen und Rheinland eingerichtet. Die räumliche Zuständigkeit der Vergabekammer Westfalen erstreckt sich auf die Regierungsbezirke Münster, Detmold und Arnsberg. Die Vergabekammer Rheinland deckt die Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf ab. Nachprüfungsanträge sind an die Vergabekammer Westfalen bzw. an die Vergabekammer Rheinland zu richten.
Für den Regierungsbezirk Köln und Düsseldorf:
Vergabekammer Rheinland
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Fax: 0221 - 147 2889
Für die Regierungsbezirke Münster, Detmold und Arnsberg:
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
Fax: 0251 - 411 2165
Information zur Neuorganisation der Vergabekammern in Nordrhein-Westfalen
Die Vergabekammern sind ein wichtiges Element für einen gut aufgestellten Vergabeprozess. Angesichts der zunehmenden Komplexität von Ausschreibungen und der immer wichtigeren Fachlichkeit werden in Nordrhein-Westfalen die Kompetenzen gebündelt und die Abläufe optimiert. Zum 01.01.2027 wird die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung in Münster eingerichtet. Sie ist dann landesweit für die Nachprüfungen von Vergabeverfahren zuständig. Alle Verfahren, die am 01.01.2027 bei den bis dahin bestehenden Vergabekammern Westfalen oder Rheinland anhängig sind, gehen ohne weitere Handlungsnotwendigkeiten auf die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen über.
Damit die Umstellung reibungslos verlaufen kann, wird es einen gestuften Prozess der Abgabe von Verfahren der Vergabekammer Rheinland geben. Ab 01.01.2026 ist die Vergabekammer Westfalen bereits für Nachprüfungen von Vergaben aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf zuständig. Dies bedeutet, dass Neueingänge von Verfahren mit Sitz der Vergabestelle im Regierungsbezirk Düsseldorf von der Vergabekammer Westfalen bearbeitet und entschieden werden. Zum 01.07.2026 betrifft dies dann auch Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln, so dass die Vergabekammer Westfalen ab diesem zweiten Zeitpunkt für alle Neueingänge an Nachprüfungsanträgen in Nordrhein-Westfalen zuständig ist. Die Vergabekammer Rheinland bleibt im Jahr 2026 zuständig für von ihr vor den beiden Stichtagen eingeleitete Nachprüfungsverfahren.
Zuständigkeit Vergabekammer Rheinland:
ab 01.01.2026 für Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln (bis 30.06.2026)
Zuständigkeit Vergabekammer Westfalen:
ab 01.01.2026 für Neueingänge aus den Regierungsbezirken Arnsberg, Münster, Detmold und Düsseldorf
ab 01.07.2026 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein Westfalen
Zuständigkeit Vergabekammer Nordrhein-Westfalen
ab 01.01.2027 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein Westfalen sowie für alle vor der Vergabekammer Westfalen oder der Vergabekammer Rheinland anhängigen Nachprüfungsverfahren
Social Media Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: