15.04.2020
Umgang mit Dokumenten, die als VS-NfD eingestuft sind
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vergabe.NRW sind Hinweise zum Umgang mit Dokumenten, die als Verschlusssachen nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) eingestuft sind, bei Nutzung des Vergabeportals bzw. des Vergabemanagementsystems des Landes NRW aufgenommen worden. Diese stehen Ihnen als Download zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre KBSt-Vergabe
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