Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO)
am 07.02.2017 ist im Bundesanzeiger die Unterschwellenvergabeordnung veröffentlicht worden (UVgO). Die UVgO wird zukünftig den Abschnitt 1 im Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) ersetzen.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) steht derzeit in intensiven Kontakt mit den Kommunalen Spitzenverbänden. Das Ergebnis der Verhandlungen wird in die sog. kommunalen Vergabegrundsätze einfließen, die im Rahmen eines Erlasses veröffentlicht werden. Bis dahin gelten nach wie vor die mit Erlass des MIK vom 06.12.2012 veröffentlichten Vergabegrundsätze fort und damit auch die empfohlene Anwendung des Abschnitts 1 VOL/A für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb des EU-Schwellenwertes.
Die UVgO nebst Erläuterungen stehen Ihnen zum Download zur Verfügung.
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