Vergabegrundsätze Kommunen NRW

Runderlass vom 28.08.2018

Mit Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 28.08.2018 wurden die Vergabegrundsätze für die Gemeinden bekannt gegebenen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 28.08.2018 wurden die Vergabegrundsätze für die Gemeinden bekannt gegebenen.

Diese treten am 15.09.2018 in Kraft. Der Erlass steht Ihnen als Download zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre KBSt-Vergabe