06.07.2020

Vergabegrundsätze Kommunen NRW

Der Runderlass „Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 26 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen“ wurde mit Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 12. Juni 2020 geändert.  Dieser wurde am 03.07.2020 veröffentlicht und steht Ihnen als konsolidierte Fassung zum download zur Verfügung.

Der Runderlass „Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 26 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (Kommunale Vergabegrundsätze)“ wurde mit Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 12. Juni 2020 (304-48.07.01/01-169/18 vom 28. August 2018) geändert. Dieser wurde am 03.07.2020 im MBl. NRW. Nr. 16 veröffentlicht. Der Änderungserlass sowie die konsolidierte Fassung des Runderlasses stehen Ihnen hier als Download und unter Vergaberechtsvorschriften zur Verfügung.