06.07.2020
Vergabegrundsätze Kommunen NRW
Der Runderlass „Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 26 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (Kommunale Vergabegrundsätze)“ wurde mit Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 12. Juni 2020 (304-48.07.01/01-169/18 vom 28. August 2018) geändert. Dieser wurde am 03.07.2020 im MBl. NRW. Nr. 16 veröffentlicht. Der Änderungserlass sowie die konsolidierte Fassung des Runderlasses stehen Ihnen hier als Download und unter Vergaberechtsvorschriften zur Verfügung.