09.12.2024
Verlängerung Kommunale Vergabegrundsätze
Mit Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitales des Landes NRW vom 26. November 2024 wurden die kommunalen Vergabegrundsätze verlängert bzw. verstetigt sowie überarbeitet. Die Änderungen sind unter der Ausgabe 2024 Nr. 38 im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht (MBl. NRW. 2024 S. 1079) worden. Sie sind bereits in Kraft getreten.