Wettbewerbsregister
Etwaige Melde- oder Abfragepflichten waren mit dem WRegG noch nicht verbunden. Technische und organisatorische Voraussetzungen für den Regelbetrieb sind in der Wettbewerbsregisterverordnung (WRegVO) enthalten. Das Wettbewerbsregister wird beim Bundeskartellamt geführt. Das Bundeskartellamt hat nun zahlreiche Informationen auf der eigenen Homepage veröffentlicht: Bundeskartellamt – Wettbewerbsregister .
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