Wettbewerbsregister

Mit Wirkung zum 29. Juli 2017 ist das Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 52, vom 28. Juli 2017 in Kraft getreten.

Etwaige Melde- oder Abfragepflichten waren mit dem WRegG noch nicht verbunden. Technische und organisatorische Voraussetzungen für den Regelbetrieb sind in der Wettbewerbsregisterverordnung (WRegVO) enthalten. Das Wettbewerbsregister wird beim Bundeskartellamt geführt. Das Bundeskartellamt hat nun zahlreiche Informationen auf der eigenen Homepage veröffentlicht: Bundeskartellamt – Wettbewerbsregister .