16.05.2022

Abschaltung Vergaberegister - Hinweismeldung

Ab dem 1. Juni 2022 sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, eine Anfrage bezüglich des Bieters, der für den Zuschlag vorgesehen ist, beim Wettbewerbsregister zu stellen. 

Das Wettbewerbsregister wird beim Bundeskartellamt geführt. Näheres entnehmen Sie bitte den Informationen zum Wettbewerbsregister auf vergabe.NRW.  Mit Ablauf des 31. Mai 2022 endet die Abfragepflicht aus dem Vergaberegister NRW. Es wird daher abgeschaltet. Bitte senden Sie uns keine neuen Anträge zur Registrierung bzw. keine Abfragen mehr. Etwaige nach diesem Tag eingehende Registrierungsanfragen bzw. Anfragen werden nicht mehr beantwortet.