02.01.2023

Änderung der Formulare 521, 521EU, 522 bzw. Wegfall des 522EU

Das Formular „Ausschlussgründe“ wurde durch die Aufnahme der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ergänzt.

Hierdurch entfällt im Vergabeverfahren die Eigenerklärung nach dem Mindestlohngesetz – Formulare 522 und 522 EU.

Die Eigenerklärung nach dem Mindestlohngesetz kann jedoch (also optional) dennoch bei den Direktaufträgen i. S. d. § 14 Unterschwellenvergabeordnung verwendet werden. Daher ist dieses Formular nach wie vor im Formularcenter für nationale Vergabeverfahren als optionales Formular enthalten.