02.01.2023
Änderung der Formulare 521, 521EU, 522 bzw. Wegfall des 522EU
Hierdurch entfällt im Vergabeverfahren die Eigenerklärung nach dem Mindestlohngesetz – Formulare 522 und 522 EU.
Die Eigenerklärung nach dem Mindestlohngesetz kann jedoch (also optional) dennoch bei den Direktaufträgen i. S. d. § 14 Unterschwellenvergabeordnung verwendet werden. Daher ist dieses Formular nach wie vor im Formularcenter für nationale Vergabeverfahren als optionales Formular enthalten.
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