Digitale Barrierefreiheit – Baustein der Vergabe
Digitale Barrierefreiheit – Baustein der Vergabe
Digitale Barrierefreiheit ist ein wichtiger Baustein bei der Vergabe von Softwareprodukten.
Zum einen ist die Barrierefreiheit in der Behindertengleichstellungsverordnung Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und in der Barrierefreien Informationstechnik Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) verankert und muss bei der Erstellung und beim Einkauf von Software Beachtung finden, zum anderen ist E-Government für Menschen mit Behinderungen nicht möglich, wenn Anwendungen nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.
Aus diesem Grund ist es notwendig, die digitale Barrierefreiheit schon bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen mit ins Boot zu holen. So kann sichergestellt werden, dass die Erfordernisse der Barrierefreiheit beachtet werden und ein wichtiges Kriterium für die Vergabe erfüllt wird.
Nachbesserungen nach der Vergabe sind zeitaufwendig und teuer.
Das Kompetenzzentrum barrierefreie IT (KBIT) hat zu diesem Zweck ein Merkblatt herausgegeben, in dem die zehn wichtigsten Punkte, die bei einer Vergabe zu beachten sind, aufgeführt sind.
Das Merkblatt steht Ihnen im Downloadbereich der KBIT-Webseite zur Verfügung.
Darüber hinaus beraten wir Sie gerne zu diesem Thema und begleiten Sie vor, während und nach der Vergabe, testen die Software auf Barrierefreiheit und erstellen einen Bericht über den Grad der Barrierefreiheit der jeweiligen Software.
Download Merkblatt: Download – KBIT- Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (nrw.de)
Beratungsanfragen können über die Hotline des KBIT oder über die E-Mail-Adresse gestellt werden:
Tel. 0211 9449-1213 Mo – Fr von 10 Uhr – 12 Uhr
E-Mail: kbit [at] it.nrw.de (kbit[at]it[dot]nrw[dot]de)
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