18.01.2021

E-Mail-Anfrage "presserechtlicher Auskünfte"

Anfragen von der Firma Pressedienst Beschaffungswesen zur Erteilung „presserechtlicher Auskünfte“ zu Vergabeverfahren

E-Mail-Anfrage "presserechtliche Auskünfte"

Sehr geehrte Damen und Herren, derzeit erhalten Vergabestellen von der Firma Pressedienst Beschaffungswesen Anfragen zur Erteilung „presserechtlicher Auskünfte“ zu Vergabeverfahren. Bereits in der Vergangenheit gab es seitens einer Firma Inlocon AG vergleichbare Anfragen. Die Anfragen stützen sich stets auf einen Auskunftsanspruch nach dem Presserecht. In verschiedenen Verfahren wurde dieser auf das Presserecht gestützte Auskunftsanspruch verneint, u.a. VG Stuttgart, Urteil vom 23.06.2016– 1 K 3376/13, BeckRS 2016, 48137 sowie zu diesem Urteil zurückgewiesene Berufung mit Urteil vom 09.05.2017 durch VGH Mannheim - 1 S 1530/16, BeckRS 2017, 112670. Die Grundsätze des v. g. Urteils dürften ebenfalls auf das jetzige Auskunftsersuchen anwendbar sein. Einer Antwort auf solche Anfragen bedarf es im Regelfall nicht. Mit freundlichen Grüßen
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