25.10.2023

eForms; überarbeitete Formulare 324EU und 531EU

Ab heute wird die Verwendung der sog. eForms zur Veröffentlichung von Informationen zu EU-weiten Vergabeverfahren pflichtig.

Die neuen Versionen des Vergabemanagementsystems und des Vergabemarktplatzes des Landes Nordrhein-Westfalen berücksichtigen die neuen Anforderungen.

In der Vergabebekanntmachung (ehemals Bekanntmachung über vergebene Aufträge) sind auch Informationen zu veröffentlichen, die im Vorfeld von der Vergabestelle bei den Bietern, auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft, erfragt werden müssen. Die im Formularserver von vergabe.NRW neu eingestellten, überarbeiteten Formulare 324 EU und 531 EU berücksichtigen diese Anforderungen.

Bei den Informationen handelt es sich um pflichtige Angaben zur Größe und Nationalität des/der Unternehmen(s) sowie zu einer sog. nationalen Identifikationsnummer. Für diese Identifikationsnummer gab es bereits in den bisherigen EU Standardformularen eine Eintragungsmöglichkeit. Jedoch war diese nicht verpflichtend.

Eine nationale Identifikationsnummer gibt es in Deutschland noch nicht. Ersatzweise bedarf es für eine Übergangszeit einer anderen eindeutigen Angabe. Hierzu eignet sich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer . Die Formulare des VHB NRW sahen bislang schon die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch die Bieter vor. Daher wurde lediglich für die Mitglieder einer Bietergemeinschaft das Formular 531 EU angepasst.