02.01.2017
Hinweise zur Erfassung von Daten nach §8 der Statistikverordnung
Mit Rundschreiben vom 09.12.2016 hat das Bundeswirtschaftsministerium Hinweise zur Erfassung von Daten nach § 8 der Statistikverordnung gegeben. Das Rundschreiben steht Ihnen als Download zur Verfügung.
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