02.01.2017

Hinweise zur Erfassung von Daten nach §8 der Statistikverordnung

Mit Rundschreiben vom 09.12.2016 hat das Bundeswirtschaftsministerium Hinweise zur Erfassung von Daten nach § 8 der Statistikverordnung gegeben.

Mit Rundschreiben vom 09.12.2016 hat das Bundeswirtschaftsministerium Hinweise zur Erfassung von Daten nach § 8 der Statistikverordnung gegeben. Das Rundschreiben steht Ihnen als Download zur Verfügung.