17.08.2017

Auslegungshinweise zum reformierten Vergaberecht

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat mit Erlass vom 16.05.2017 Auslegungshinweise zum reformierten Vergaberecht für die Vergabe von Bauleistungen bekannt gegeben.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat mit Erlass vom 16.05.2017 Auslegungshinweise zum reformierten Vergaberecht für die Vergabe von Bauleistungen bekannt gegeben. Diese stehen Ihnen als Download zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen 
Ihre KBSt-Vergabe