17.10.2018

22. Ergänzungslieferung VHB NRW

Am 18.10.2018 läuft bei Auftragsvergaben oberhalb des EU-Schwellenwertes die Übergangsfrist nach § 81 VgV aus.

Am 18.10.2018 läuft bei Auftragsvergaben oberhalb des EU-Schwellenwertes die Übergangsfrist nach § 81 VgV aus. Ab dem 19.10.2018 sind Teilnahmeanträge und Angebote grundsätzlich elektronisch einzureichen bzw. die sonstige Kommunikation elektronisch  abzuwickeln. Die Ausführungsbestimmungen und Formulare in Kapitel 6 des VHB NRW wurden entsprechend angepasst. In Kapitel 5 erfolgten einige redaktionelle Änderungen. Die Ergänzungslieferung steht Ihnen ab sofort in einer Leseversion auf vergabe.NRW zur Verfügung. Der Druck und Versand der 22. Ergänzungslieferung wurde bereits beauftragt. Die Formulare im Formularserver wurden aktualisiert.