19.12.2017

Anpassung EU-Schwellenwerte zum 01.01.2018

Durch die DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/2365 DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2017 zur Änderung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren wurden die EU-Schwellenwerte zum 1.1.2018 angepasst.

Durch die DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/2365 DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2017 zur Änderung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren wurden die EU-Schwellenwerte zum 1.1.2018 angepasst.

Darin sind die Schwellenwerte wie folgt festgesetzt:
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden: 144.000 € (bisher 135.000 €)
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 221.000 € (bisher 209.000 €)
- für Bauaufträge: 5.548.000 € (bisher 5.225.000 €).

Die Schwellenwerte für Aufträge durch Sektorenauftraggeber sowie für Dienstleistungskonzessionen und Aufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit  wurden ebenfalls angepasst. Näheres entnehmen Sie bitte den als Download zur Verfügung gestellten Verordnungen. Einer Umsetzung bedarf es nach § 106 GWB nicht. Die Schwellenwerte gelten unmittelbar.