09.01.2018

Elektronische Abfrage aus dem Vergaberegister ab dem 05.02.2018

Ab dem 05.02.2018 wird Ihnen unter www.vergaberegister.nrw.de eine im Internet betriebene Plattform zur Abfrage nach § 8 KorruptionsbG zur Verfügung gestellt.

Ab dem 05.02.2018 wird Ihnen unter www.vergaberegister.nrw.de eine im Internet betriebene Plattform zur Abfrage nach § 8 KorruptionsbG zur Verfügung gestellt. Damit besteht zukünftig auch für solche Behörden des Landes NRW die Möglichkeit zur Abfrage, die bislang nicht auf die im Landesverwaltungsnetz zur Verfügung gestellte Abfragemöglichkeit zugreifen konnten, bpsw. Hochschulen. Wir möchten Sie bitten, ab dem v. g. Datum ausschließlich die neue Plattform zur Abfrage zu nutzen. Aufgrund des neuen automatisierten Abrufverfahrens werden Abfragen deutlich schneller beantwortet werden können.  Zur weiteren Information wird auf den Erlass vom 05.01.2018 hingewiesen.

Evtl. Registrierungsanträge können erst ab dem 05. Februar 2018 bearbeitet werden. Bitte senden Sie uns diese erst ab dem 05. Februar 2018 ausschließlich per Telefax zu. Auch die Ummeldungen der Altnutzer sind erst ab dem 05. Februar 2018 möglich.

Bitte verzichten Sie auf Nachfragen beim Vergaberegister bzw. unter kbst-vergabe [at] fm.nrw.de (kbst-vergabe[at]fm[dot]nrw[dot]de) . 

Das Vergaberegister unter www.vergaberegister.nrw.de steht Ihnen erst ab dem 05. Februar 2018 vollumfänglich zur Verfügung.