23.04.2018

Formulare zur Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

Die Inkraftsetzung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) erfolgt über die Verwaltungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung.

Die Inkraftsetzung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) erfolgt über die Verwaltungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung. Mit einer Änderung der Verwaltungsvorschriften ist innerhalb der nächsten Wochen zu rechnen. Das genaue Datum werden wir in Kürze hier veröffentlichen. Zu Ihrer Information stehen die Formulare des Vergabehandbuches des Landes NRW zur Unterschwellenvergabeordnung bereits jetzt in vergabe.NRW zur Verfügung (Formularserver UVgO). Bitte wenden Sie diese erst mit Inkrafttreten der Unterschwellenvergabeordnung an. Das Vergabehandbuch des Landes NRW wird zu gegebener Zeit in vergabe.NRW zur Verfügung gestellt.