09.07.2019

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland am 4.7.2019 sein Urteil verkündet.

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland am 4.7.2019 sein Urteil verkündet. Demnach sind die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI mit dem EU-Recht nicht vereinbar. Näheres entnehmen Sie bitte dem zum Download bereit stehenden Urteil. Zunächst ist festzuhalten, dass die HOAI dem Grundsatz nach nicht beanstandet wird. Lediglich das Verbot, die Mindest- und Höchstsätze der HOAI zu unter- beziehungsweise zu überschreiten, ist mit EU-Recht nicht vereinbar und damit ab sofort nicht mehr anzuwenden.

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs jetzt prüfen und dazu weitere Bundesressorts, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände sowie die Berufsverbände und die Kammern konsultieren, um im Anschluss in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und anderen Bundesressorts einen Vorschlag zu notwendigen Änderungen der HOAI vorzubereiten. Dieses Schreiben steht Ihnen ebenfalls zum Download zur Verfügung. Es wird um entsprechende Berücksichtigung gebeten.

Darüber hinaus wird die Anpassung bestehender Regelungen geprüft und weitere Verfahrenshinweise erarbeitet. Es ist davon auszugehen, dass mit einem Ergebnis nicht zeitnah zu rechnen ist.

 

Daher werden ihnen in Kürze auf vergabe.NRW Hinweise zum Umgang mit dem Urteil des EuGH zur Verfügung gestellt. Bereits vor der Urteilsverkündung geschlossene Verträge dürften in der Regel wirksam sein und somit keiner Änderung unterliegen.