07.11.2017

Neues von DHL Paket 10/2017 - Starverkehr und Ausblick 2018

DHL weist darauf hin, dass es im Dezember zu einem erhöhten Paketaufkommen kommt und daher nicht garantieren kann, dass ein Paket in der bislang zugesicherten Zeit den Empfänger erreichen wird.

Folgende Informationen haben wir von DHL zum Paketversand erhalten:

 

DHL weist darauf hin, dass es im Dezember zu einem erhöhten Paketaufkommen kommt und daher nicht garantieren kann, dass ein Paket in der bislang zugesicherten Zeit den Empfänger erreichen wird. Zeitlich kritische Sendungen sollten daher alternativ mit DHL Express versandt werden. Bitte informieren Sie Ihren Ansprechpartner bei DHL über eventuelle Schließzeiten zwischen Weihnachten und Neujahr.

 

DHL weist erneut darauf hin, dass zum 1.1.2018 die Einlieferungslisten entfallen. Es können keine Einlieferungslisten mehr bestellt werden. Statt dessen soll das Geschäftskundenportal von DHL genutzt werden. Als Alternative stehen nur die Paketmarken zur Verfügung. Wir hatten an dieser Stelle bereits frühzeitig darauf hingewiesen.

 

Folgende Produktänderungen werden erfolgen:

 

Anpassung des Nachnahmeentgeltes national

durch Wegfall des Übermittlungsentgelts zum 01.03.2018  und Wegfall der Bezahlfunktion von Sendungen mit Nachnahme an Packstationen zum 01.10.2017; Zusammenfassung von NN-Entgelt (3,60€)  und Übermittlungsentgelt (2,00) Hintergrund: Die Finanzbehörden haben die steuerliche Bewertung des Nachnahme-Übermittlungsentgelts geändert und die bisherige Umsatzsteuerbefreiung  für diese Leistung aufgehoben.

Nachnahmeentgeltanpassung national:
Das Entgelt für den Service Nachnahme national wird zum 01.03.2018 um 2,00 Euro auf 5,60 Euro angehoben. Zum gleichen Zeitpunkt entfällt das Übermittlungsentgelt in Höhe von 2,00 Euro.

Sendungen mit Nachnahme an Packstationen
Die Nachnahme-Bezahlfunktion an DHL-Packstationen wird Ende Oktober 2017 aufgrund einer Änderung von technischen Richtlinien der Packstationen eingestellt, sodass keine Nachnahme-Zahlungen mehr an den Packstationen erfolgen können. An Packstationen adressierte Sendungen mit Nachnahme werden an umliegende Filialen weitergeleitet; die Empfänger werden benachrichtigt.