22.05.0218

Untersuchung zentrale Beschaffung/Verpflichtende Einführung des Vergabemanagementsystems

Mit Beschluss vom 20.03.2018 hat das Kabinett entschieden, die Zentrale Beschaffung im Land NRW weitergehend zu untersuchen und ggf. zu optimieren.

Mit Beschluss vom 20.03.2018 hat das Kabinett entschieden, die Zentrale Beschaffung im Land NRW weitergehend zu untersuchen und ggf. zu optimieren. Aufgrund eines weiteren Beschlusses wird das Vergabemanagmentsystem in NRW für alle Landesbehörden verpflichtend eingeführt. Den Hintergrund zu diesen Beschlüssen können Sie der Kabinettvorlage entnehmen, die unter Landeseinkauf NRW zum Download bereitsteht.