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Reformiertes Tariftreue- und Vergabegesetz
TvgG, gültig ab 30. März 2018
Am 30. März 2018 ist das reformierte Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) in Kraft treten. Das TVgG ist Teil des ersten Entfesselungspaketes, das die Landesregierung auf den Weg gebracht hat. Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Gesetzespaket am 21. März 2018 beschlossen.
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