01.10.2020

Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)

Die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) sieht bei allen Vergaben ab einem Auftragswert von 25.000 EUR beginnend mit deren Zuschlag ab dem 1. Oktober 2020 die Pflicht zur Meldung von Daten nach Maßgabe von § 3 VergStatVO vor.

Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)

Die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) sieht bei allen Vergaben ab einem Auftragswert von 25.000 EUR beginnend mit deren Zuschlag ab dem 1. Oktober 2020 die Pflicht zur Meldung von Daten nach Maßgabe von § 3 VergStatVO vor. Die Meldungen erfolgen gegenüber dem Statistischen Bundesamt (Destatis). vergabe.NRW bietet mit den Modulen Vergabemarktplatz und Vergabemanagementsystem Systeme zur Unterstützung bei der Durchführung von Vergabeverfahren. Nähere Informationen finden Sie hier.