01.10.2020
Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)
Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)
Die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) sieht bei allen Vergaben ab einem Auftragswert von 25.000 EUR beginnend mit deren Zuschlag ab dem 1. Oktober 2020 die Pflicht zur Meldung von Daten nach Maßgabe von § 3 VergStatVO vor. Die Meldungen erfolgen gegenüber dem Statistischen Bundesamt (Destatis). vergabe.NRW bietet mit den Modulen Vergabemarktplatz und Vergabemanagementsystem Systeme zur Unterstützung bei der Durchführung von Vergabeverfahren. Nähere Informationen finden Sie hier.
Social Media Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: