Neben den vom zentralen Einkauf des Landes ausgeschriebenen landesweiten Rahmenvereinbarungen können Sukzessivverträge für weitere Leistungen ressortintern geschlossen worden sein. Diese Verträge können gegebenenfalls zur Bedarfsdeckung herangezogen werden, auch wenn die Bedarfsstelle nicht von dieser Rahmenvereinbarung erfasst wird. Zur Voraussetzung der Inanspruchnahme wird auf § 3 Absatz 5 Buchst. l VOL/A nebst zugehöriger Ausführungsbestimmung im VHB VOL NRW hingewiesen.

Die abgeschlossenen Verträge sind gemäß Tz. 5 des Erlasses des Finanzministeriums vom 25.04.2003 – H 4090 – 5 – IV A 3/KBST-VOL zur Einstellung in vergabe.NRW zu melden. Zu diesem Zweck steht Ihnen hier ein Vordruck für die Meldung solcher Verträge zur Verfügung. Dieser kann zum Ausfüllen heruntergeladen werden und anschließend per E-Mail an die KBStTVergabe versandt werden.

Meldung Rahmenvereinbarung an die KBST-VOL

 

Liste der Rahmenvereinbarungen
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