Simon Bierwald, INDEED Inhaltsseite Informationen zur E-Rechnung in NRW Eine E-Rechnung sind strukturierte Daten, die automatisiert übertragen werden und direkt in die IT-Verfahren des Rechnungsempfängers einfließen können. Dies spart nicht nur dem Rechnungssteller das Porto für die Rechnung, sondern auch auf der Seite des Rechnungsempfängers Zeit und Aufwand bei der Erfassung und Bearbeitung.
Simon Bierwald, INDEED Inhaltsseite E-Rechnung: Informationen für Rechnungssteller Als Leistungserbringer für öffentliche Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Möglichkeit E-Rechnungen zu stellen.
Simon Bierwald, INDEED Inhaltsseite E-Rechnung: Informationen für Rechnungsempfänger Leistungserbringer für öffentliche Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen haben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben das Recht, E-Rechnungen zu stellen. Demensprechend haben die öffentlichen Auftraggeber die Pflicht, Rechnungen im entsprechenden Format anzunehmen.
Inhaltsseite Erklärung zur Barrierefreiheit Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen ist bemüht, ihre Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.vergabe.nrw.de und wurde am 07.12.2020 erstellt.
Simon Bierwald, INDEED Inhaltsseite Wettbewerbsregister Mit Wirkung zum 29. Juli 2017 ist das Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 52, vom 28. Juli 2017 in Kraft getreten.
Simon Bierwald, INDEED Inhaltsseite Vergabegrundsätze Kommunen NRW Runderlass vom 28.08.2018 Mit Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 28.08.2018 wurden die Vergabegrundsätze für die Gemeinden bekannt gegebenen.
Simon Bierwald, INDEED Inhaltsseite Anwendung Vergaberegelungen durch Zuwendungsempfänger Schreiben vom 19.06.2018 Mit Schreiben vom 19.06.2018 hat das Ministerium der Finanzen NRW Hinweise zur Anwendung der Vergaberegelungen durch Zuwendungsempfänger veröffentlicht.
Simon Bierwald, INDEED Inhaltsseite Unterschwellenvergabeverordnung VV vom 8.6.2018 Die VV zu Paragraf 55 LHO wurden am 8.6.2018 veröffentlicht. Sie treten damit ebenso wie die Unterschwellenvergabeverordnung am 9.6.2018 in Kraft. Dies gilt nur für die Behörden des Landes NRW.
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