Pressemitteilung
Verlängerung der Aussetzung der Unterschwellenvergabeordnung
Mit Runderlass vom 17.03.2020 wurde für den Einkauf von Waren und Dienstleistungen, die der Eindämmung und kurzfristigen Bewältigung der Corona-Epidemie und/oder der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs dienen, die Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung bis zum 30. Juni 2020 ausgesetzt.