22.09.2026
Mehr Flexibilität, weniger Bürokratie: Neue Wertgrenze für die Verhandlungsvergabe und Freihändige Vergabe, jeweils mit Teilnahmewettbewerb, ab 1. Oktober 2026
Ab dem 1. Oktober 2026 werden Verhandlungsvergaben (für Liefer- und Dienstleistungen) sowie Freihändige Vergaben (für Bauleistungen), jeweils mit Teilnahmewettbewerb, bis zu den jeweils geltenden EU-Schwellenwerten zulässig.